Unsere Leistungen umfassen die Beurkundung von Rechtsgeschäften des Grundstücks-, Familien-, Gesellschafts- und Erbrechts sowie die Beglaubigung von Unterschriften oder Dokumenten. Für einige Rechtsgeschäfte, z.B. Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Erbverträge und Gründung von Kapitalgesellschaften, ist die notarielle Beurkundung gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Für anderen Rechtsgeschäfte, z.B. die Errichtung von Testamenten und Vorsorgevollmachten, ist die notarielle Beurkundung hingegen optional.
Die Erhebung und die Höhe der anfallenden Notarkosten sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung sowie die Erstellung eines Entwurfs sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Nur wenn es nicht zur Beurkundung kommt, sind die Beratung und der Entwurf kostenpflichtig.